Das Gutachtenproblem - ein Gutachterproblem?

Es gibt wahrnehmbare Vorgänge bei der Erstellung medizinischer Gutachten:

Es ist ein Problem:

Gutachter in medizinischen Streitfragen und die Bindung an den Auftraggeber.

Es geht um Geld.
Ist es das Geld der Versicherungen?

Es ist das Geld, das die Versicherten eingezahlt haben.

Der Ausgangspunkt:
Die Angebote und Versprechungen der Versicherungen, die mit großem Werbeaufwand an den Kunden gebracht werden sollen.

Das ist teuer.

Aber: Die Versicherung muss Gewinn erzielen.

Der Versicherungsfall in der medizinischen Klärung: Die Klärung kann nur durch             Gutachter, Sachverständige erfolgen.

Das Geld (Honorar) der Gutachter

Selbsterklärend: Der Gutachter ist natürlich von dem Honorar abhängig, das vom Auftraggeber überwiesen wird.

Die Freiheit des Gutachters - Bildung von Abhängigkeiten?

Die Freiheit des Gutachters wird häufig betont.
Aber: Wird diese Freiheit nicht manchmal überbetont?

Denn:
Der Versicherungsfall wird zumeist in der Region gutachterlich beurteilt, in dem er eingetreten ist, bzw. der Versicherungsnehmer zu Hause ist.

Inzwischen haben sich flächendeckend zahlreiche Gutachteninstitute eingerichtet, die in die Verfahren eingebunden sind.

Es gibt zwei reale Fallkonstruktionen:

I.    

  • Die Institute, und damit die Gutachter, konkurrieren untereinander um die entsprechenden Gutachtenaufträge.

Gehen wir mal von der Überlegung aus:
Die Leistungsabteilung einer Versicherung bewertet sich selbst danach, welchen
positiven Umsatz sie erzielt.

Liegt es da nicht nahe, möglichst die vertraglich zugesicherte Leistung gering zu halten?

Dabei wird vordergründig vielfach ein „Ermessensspielraum“ vorgetragen, der zu Lasten der Versicherten gehen kann.

Mutmaßlicher Vorteil der Gutachter:

Der Gutachter kann mehr Gutachtenaufträge erwarten, wenn er zu einer Bewertung kommt, die als herabgemindert angesehen werden muss oder eine positive Bewertung
in einzelnen Versicherungssystemen verneint.

Aus der Sicht der Versicherungen:

Die Leistungsbilanz kann positiver entwickelt werden.

Damit ist das Wechselspiel:

Gutachter / Leistungserbringer in vielen Fällen beschrieben.
 
Dieses Wechselspiel ist, bei sachlicher Kommentierung, auch Thema in den Medien, z.B. in den Foren von Unfallopfern.
 
Und:
Die Versicherten nehmen dieses Wechselspiel misstrauisch wahr.  

Daher ist vielfach, aus den genannten Gründen, der Dialog zwischen Gutachtern und Versicherten mit Vorbehalten und Misstrauen belegt.
 
Diese Einzelheiten sind keine Vermutungen, sondern werden durch die
Erfahrungen der Rechtshilfeinstanzen und Verbände der Selbsthilfegruppen
belegt.

Daher bleibt es nicht aus, dass ein Vertrauensschwund in der Öffentlichkeit wahrgenommen und leidenschaftlich diskutiert wird.

Das Wechselspiel Gutachter / Leistungserbringer wird vielfach als strukturelle Einheit
gesehen.


II.

  • Die Zusammenarbeit von Instituten, vielfach unter der Bezeichnung IMB – Institut für medizinische Begutachtung:

Es hat sich landesübergreifend diese Art von Instituten gebildet, die untereinander kooperieren und z.T. zu gemeinsamen Absprachen kommen.

Inzwischen werden diese Fakten, die sich aus I + II ergeben auch gerichtlich kritisch gewürdigt.

Das Landgericht Köln hat hierzu eine klare, deutliche Position bezogen.

Im Beschluss des Landgerichtes Köln wird unter 23 T 1/04 146 C 31 /03 AG Köln
u.A. folgendes vermerkt:

„ Die Ablehnung des Sachverständigen ist … gerechtfertigt.“

Es werden rechtsanwaltsseitig Gründe für diese Ablehnung vorgetragen, die das Gericht aufgreift und juristisch interpretiert.

„… vorgetragenen Gründe sind geeignet, Misstrauen in die Unparteilichkeit des Sachverständigen in vernünftiger Weise zu rechtfertigen …“

 Nunmehr verbindet das Gericht den individuellen, ihm bekannten Gutachter, sein Verhalten, mit den entsprechenden Instituten.

„… von dem Amtsgericht ernannte Sachverständige Dr. L. ist an dem Institut für medizinische Begutachtung in D. tätig.“
(Institut für medizinische Begutachtung = IMB)

 „Dieses Institut ist wie alle ähnlichen Einrichtungen in anderen Städten nach der
langjährigen Erfahrung des Gerichtes ganz überwiegend im Auftrage von                  Versicherungsgesellschaften tätig.“
 
„Die Versicherungsgesellschaften beauftragen den Sachverständigen regelmäßig mit Gutachten insbesondere dann, wenn die Versicherungsnehmer Gutachten vorgelegt haben, die ihren Anspruch stützen.“

 „Dabei gelangt der Sachverständige regelmäßig zu anderen, der jeweiligen Versicherung
günstigeren Ergebnissen.“

„Deshalb beauftragt das Gericht den Sachverständigen überhaupt nicht mit Gutachten.
In Fällen vorgerichtlicher Gutachten des Sachverständigen, verwertet das Gericht diese auch nicht als Urkunden, sondern holt immer ein neues Gutachten ein.“

 Zusammenfassung und Bewertung:

Die Problematik im medizinischen Begutachtungssystem ist facettenreich und nicht frei von Abhängigkeiten.

Dies wird auch in klaren Worten vom Landgericht Köln festgestellt.

Indessen:

Der Beschluss sollte Ihrer Entscheidungsfindung behilflich sein. Nach aller Erfahrung wird er nicht von jedem Gericht getragen.

Ihr Anspruch besteht daher darin, dass Sie nachweisbare, auf Tatsachen gestützte Fakten überzeugend darlegen.

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